Pflegefehler und ihre Relevanz
Gutachten aus der Praxis (GuKG)
Inhalte:
- Definition, Aufdeckung und Ursachen von Pflegefehlern
- Konsequenzen von Pflegefehlern für Organisation und Pflegepersonal
- Betrachtung von Gutachten aus der Praxis mit strafrechtlicher Relevanz (GuKG)
Ziele:
- Maßnahmensetzung für das Pflegepersonal
- Handlungsschritte zur Vermeidung von Pflegefehlern
Methoden:
- Vortrag im Plenum zu Inhalten mit praktischen Beispielen
- Fallbesprechung und Fallgestaltung
Fortbildungsgesetz
Diese Fortbildung ist anrechenbar im Sinne der vom Ministerium geforderten Fort- und Weiterbildung laut GuKG 1997 § 4 (2), § 63 und § 104c.
Termine
22.04.2021 09:00 - 13:00
Unterrichtseinheiten
4 max. TeilnehmerInnenanzahl
19
22.04.2021 09:00 - 13:00
Unterrichtseinheiten
4 max. TeilnehmerInnenanzahl
19
Teilnahmegebühr
€ 90.00 exkl. Umsatzsteuer
€ 108.00 inkl. 20% Umsatzsteuer Veranstaltungsort
Widmanneum
Ringmauergasse 3
9500 Villach
€ 90.00 exkl. Umsatzsteuer
€ 108.00 inkl. 20% Umsatzsteuer Veranstaltungsort
Widmanneum
Ringmauergasse 3
9500 Villach
Vortragende

Peter Gunhold, Akad. GPM MBA M.Ed
Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
Akademischer Gesundheits- und Pflegemanager
Master of Business Administration - Health Care Management
Master of Education - Pädagogik für Gesundheitsberufe
Akademischer Gesundheits- und Pflegemanager
Master of Business Administration - Health Care Management
Master of Education - Pädagogik für Gesundheitsberufe
Ein Pflegefehler ist ein Tun oder Unterlassen einer Pflegeperson im Rahmen professioneller Pflege, das nicht dem Pflegestandard entspricht oder vom aktuellen Erkenntnisstand der Pflegewissenschaft negativ abweicht. Ein Pflegefehler kann zu einer Schädigung, wie z.B. Körperverletzung oder Tod, bei der gepflegten Person führen, z. B. Dekubitus (Wundliegen) oder Exsikkose (Austrocknen). Pflegefehler können strukturelle Ursachen, wie Personalmangel, Mangel an qualifizierten Pflegerinnen und Pflegern, haben oder auf individuelle Unachtsamkeit oder Leistungsmängel des Pflegepersonals zurückgehen. Die Aufdeckung und Vermeidung von Pflegefehlern gehört zur professionellen Pflege. Fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Pflegefehler, können zu einer strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftung der verursachenden Person oder auch der für die Pflegeorganisation Verantwortlichen führen. Die geschädigte Person kann unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Kurskategorie: Pflege
Berufsgruppe(n): Diplomiertes Pflegepersonal, Heimhelfer, Pflegeassistenten, Pflegefachassistenten